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Betriebliche Altersvorsorge |
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Altersvorsorge allgemein |
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Weitere Vorsorgethemen |
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Sachversicherungen |
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Was versteht man unter Entgeltumwandlung? |
Die Entgeltumwandlung (auch Gehaltsumwandlung
genannt) ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer, wobei der Arbeitnehmer auf einen
Teil seines Bruttogehaltes verzichtet. Diesen Teil
investiert der Arbeitgeber in eine beliebige Form
der betrieblichen Altersvorsorge.
Da sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber steuerliche Vorteile von einer solchen
Entgeltumwandlung haben, ist sie vor allem für Arbeitnehmer in der mittleren bzw.
höheren Einkommensklasse sehr interessant. |
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