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Betriebliche Altersvorsorge |
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Altersvorsorge allgemein |
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Weitere Vorsorgethemen |
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Sachversicherungen |
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Was versteht man unter Direktzusage? |
Unter Direktzusage versteht man die
Zusicherung des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer,
Leistungen aus einer eigenen betrieblichen Altersvorsorge
zu tragen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich mit dieser
Direktzusage also, die Rentenzahlung aus eigenem Betriebsvermögen
zu leisten.
Solche Direktzusagen müssen gegen Insolvenz des Arbeitgebers über einen Pensionssicherungsverein
abgesichert werden. |
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