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Welche Arten von betrieblicher Altersvorsorge gibt es?


Man unterscheidet fünf sogenannte Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge:

 

Direktversicherung
Die Direktversicherung eignet sich vor allem für kleine und mittlere Firmen. Hier schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine private Rentenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen ab. Die Beiträge werden aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers direkt an diesen Versicherer überwiesen, so dass Sie während der Sparphase Steuern sparen. Dafür müsen die späteren Rentenauszahlungen versteuert werden, allerdings aufgrund der niedrigeren Beträge meistens zu einem geringeren Steuersatz


Direktzusage bzw. Betriebsrente
Die Betriebsrente ist die älteste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Hier garantiert der Arbeitgeber seinen Mitarbeiten einen festen Betrag als Altersrente, die im Ruhestand versteuert werden muss. Für die Direktzusage bzw. Betriebsrente gibt es keine Anlagevorschriften und auch keine gesetzliche Aufsicht. Es liegt also am Unternehmer, das Geld gewinnbringend zu investieren. Im Falle einer Insolvenz sind die Direktzusagen über den Pensionssicherungsfonds abgesichert. Direktzusagen werden nicht vom Staat gefördert.


Pensionsfonds
Pensionsfonds sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen. Unternehmen bieten dabei ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Kapital gedeckte Altersvorsorge, auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Pensionsfonds können diverse Möglichkeiten der Geldanlage nutzen und sogar bis zu 100 % in Aktien anlegen.


Pensionskasse
Über eine Pensionskasse erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber eine feste Versorgungszusage. Pensionskassen funktionieren wie eine Versicherungsgesellschaft, unterliegen der Versicherungsaufsicht und haben strengere Anlagevorschriften als ein Pensionsfonds. Höchstens ein Drittel des Geldes darf in Aktien angelegt werden. Für die Pesnionskasse kann auch eine Riester Rente genutzt werden.


Unterstützungskasse
Unterstützungskassen werden meist von mehrere Firmen gemeinsam betrieben. Für Unterstützungskassen gibt es keine staatliche Förderung. Sie ist aus dem Unternehmen ausgegliedert. Die Beitragszahlungen zur Unterstützungskasse sind steuerlich absetzbar und in der Höhe nicht begrenzt.

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