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Direktversicherung
Die Direktversicherung eignet sich vor allem für kleine und mittlere Firmen.
Hier schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine private Rentenversicherung
bei einem Versicherungsunternehmen ab. Die Beiträge werden aus dem unversteuerten
Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers direkt an diesen Versicherer überwiesen,
so dass Sie während der Sparphase Steuern sparen. Dafür müsen die
späteren Rentenauszahlungen versteuert werden, allerdings aufgrund der niedrigeren
Beträge meistens zu einem geringeren Steuersatz
Direktzusage bzw. Betriebsrente
Die Betriebsrente ist die älteste Form der betrieblichen Altersvorsorge.
Hier garantiert der Arbeitgeber seinen Mitarbeiten einen festen Betrag als Altersrente,
die im Ruhestand versteuert werden muss. Für die Direktzusage bzw. Betriebsrente
gibt es keine Anlagevorschriften und auch keine gesetzliche Aufsicht. Es liegt
also am Unternehmer, das Geld gewinnbringend zu investieren. Im Falle einer Insolvenz
sind die Direktzusagen über den Pensionssicherungsfonds abgesichert. Direktzusagen
werden nicht vom Staat gefördert.
Pensionsfonds
Pensionsfonds sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen. Unternehmen
bieten dabei ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Kapital gedeckte Altersvorsorge,
auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Pensionsfonds können diverse
Möglichkeiten der Geldanlage nutzen und sogar bis zu 100 % in Aktien anlegen.
Pensionskasse
Über eine Pensionskasse erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber eine
feste Versorgungszusage. Pensionskassen funktionieren wie eine Versicherungsgesellschaft,
unterliegen der Versicherungsaufsicht und haben strengere Anlagevorschriften als
ein Pensionsfonds. Höchstens ein Drittel des Geldes darf in Aktien angelegt
werden. Für die Pesnionskasse kann auch eine Riester
Rente genutzt werden.
Unterstützungskasse
Unterstützungskassen werden meist von mehrere Firmen gemeinsam betrieben.
Für Unterstützungskassen gibt es keine staatliche Förderung. Sie
ist aus dem Unternehmen ausgegliedert. Die Beitragszahlungen zur Unterstützungskasse
sind steuerlich absetzbar und in der Höhe nicht begrenzt.
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